Anwendung als Silikon-Haftvermittler:
Den Untergrund mechanisch säubern. Festhaftende alte, intakte Silikone müssen entfernt werden. Alte Farben und Lackspritzer müssen genauso wie überschüssige Fugenmassen aus Mörtel oder Zement entfernt werden.
TIP: Es gilt immer der Grundsatz, so breit eine Fuge aus Silikon werden soll, so tief muss auch mit Silikon verfugt werden. Nur wenn ausreichend Material in einer Fuge vorhanden ist, kann das Silikon Temperaturschwankungen oder Bewegungen ausgleichen. Andernfalls kommt es zu "Setzrissen" im Silikon.
Anschließend reinigen mit einem nicht rückfettenden Reinigungsmittel (z.B. mit Aceton oder Spiritus 99 %).
Der Untergrund muss sauber, trocken, fett- und staubfrei sein.
Der Untergrund muss fest und tragfähig sein, auch wenn Haftgrundierung für Silikon eine verfestigende Wirkung hat.
Verbrauch: 1 Liter reicht für ca. 3 - 5 m² (je nach Saugfähigkeit des Untergrundes)
Ablüftezeit ca. 30 Minuten.
Glatte Flächen wie Edelstahl, Glas, Emaille, Gummi usw. nicht vorstreichen.
Hinweise:
Völlig ungeeignet als Grund- und Zwischenbeschichtungsstoff für eine Farbe oder einen Lack.
Auf einer mit Haftgrundierung für Silikon grundierten Stelle kann eine Farbe oder ein Lack nicht halten!
Achtung: Auch überstreichbare bzw. überlackierbare Acryl-Fugenmassen oder im Karosseriebau eingesetzte Karosserie-Dichtmassen (meist auf Kautschuk-, Acryl-Dispersion-, Bitumen- oder Polyurethan-Basis) halten auf einer mit Haftgrundierung für Silikon vorbereiteten Fläche nicht.
Bei einer Karosseriedichtmasse auf MS-Polymerbasis auf Blech ist ein Haftvermittler nicht notwendig!
Dieser Haftvernittler wird ausschließlich nur bei Silikon-Fugendichtungsmassen oder bei speziellen Klebe- und Dichtmitteln auf saugenden Untergründen , z.B. DICHTFIX (Toluol) oder Aquarium-Dicht eingesetzt.
Haftgrundierung für Silikon ist ein Teil einer zweikomponentigen Silikon-Fuge.
ACHTUNG: Haltbarkeit nur 6 Monate
Beschränkungsrichtlinie von Stoffen der EU (Entscheidung Nr. 1348/2008/EG)
Tritt in Kraft ab dem 27. Dezember 2010.
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES
vom 18. Dezember 2006
zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur
Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG
und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG)
Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien
91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission
ANHANG XVII
BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND
DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE
UND ERZEUGNISSE
Inhaltsstoff Nr48 “Toluol“
enthalten in Haftgrundierung für Silikon
Darf nicht als Stoff oder in Gemischen in Konzentrationen
von ≥ 0,1 Gew.-% in für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmten Klebstoffen
und Farbsprühdosen in Verkehr gebracht oder verwendet werden.
- Dieses Produkt ist kein Klebstoff.
- Dieses Produkt ist keine Farbsprühdose.
UFI: 3AH0-A0WG-F00R-H8T1