Beschränkungsrichtlinie von Stoffen der EU (Entscheidung Nr. 1348/2008/EG)
Tritt in Kraft ab dem 27. Dezember 2010.
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES
vom 18. Dezember 2006
zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur
Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG
und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG)
Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien
91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission
ANHANG XVII
BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND
DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE
UND ERZEUGNISSE
Inhaltsstoff Nr57 “Cyclohexan“
VH Verdünnung Securol H100 Universalkleber
1. Darf nach dem 27. Juni 2010 zur Abgabe an
die breite Öffentlichkeit in Kontaktklebstoffen auf
Neoprenbasis nicht in einer Konzentration von ≥
0,1 Gew.-% in Packungsgrößen von mehr als
350 g erstmalig in Verkehr gebracht werden.
2. Cyclohexanhaltige Kontaktklebstoffe auf Neoprenbasis, die den Anforderungen unter Absatz 1
nicht entsprechen, dürfen nach dem 27. Dezember
2010 nicht mehr zur Abgabe an die breite Öffent
lichkeit in Verkehr gebracht werden.
3. Unbeschadet anderer gemeinschaftlicher
Rechtsvorschriften für die Einstufung, Verpackung
und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen
muss der Lieferant vor dem Inverkehrbringen ge
währleisten, dass zur Abgabe an die breite Öffent
lichkeit in Verkehr gebrachte Kontaktklebstoffe
auf Neoprenbasis, die Cyclohexan in einer Kon
zentration von 0,1 Gew.-% oder mehr enthalten,
ab dem 27. Dezember 2010 gut sichtbar, leserlich
und unverwischbar mit folgender Aufschrift ver
sehen sind:
- Dieses Produkt darf nicht bei ungenügender Lüftung verarbeitet werden.
- Dieses Produkt darf nicht zum Verlegen von Teppichböden verwendet werden.
Verbraucherinformation:
Inhaltsstoffangabe nach Detergenzienverordnung (EG) No 648/2004)
BfR-Registrierungsnummer: 5242126
UFI: 1390-T0X4-R005-XKUM
BITTE BEACHTEN: INFORMATIONSPFLICHT
Das Gemisch enthält als Komponente den Stoff Aceton (CAS 67-64-1). Wir sind verpflichtet Sie darauf aufmerksam zu machen verdächtige Transaktionen*, Abhandenkommen und Diebstahl erheblicher Mengen innerhalb von 24 Stunden der Nationalen Kontaktstelle (Polizei) zu melden. Hiermit sind geeignete Vorkehrungen getroffen um solche Sachverhalte zu verhindern. Sie sind dazu verpflichtet Ihre Mitarbeiter und Kunden (bzw. den nächsten in der Lieferkette) darüber zu informieren.
* Nach Berücksichtigung aller relevanten Umstände der begründete Verdacht besteht, dass unsere Produkte für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden sollen.
Ab einem voraussichtlichen Jahresbedarf von mehr als 50 Liter ist dieses Formular auszufüllen und dem BINDULIN-WERK H.L.Schönleber GmbH zu übermitteln.
Die Erklärung finden Sie hier: PDF Download
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Um Ihre Volljährigkeit zu bestätigen werden wir ggf. einen Altersnachweis verlangen.
Rücksendung per e-Mail an: shop@bindulin.de oder per Telefax: +49 (0) 911 731045.
(gemäß Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe)