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BINDUSAN 9,2 kg
Abbildung ähnlich
BINDUSAN  9,2 kg Metalleimer
Schaumgummi-Kleber
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Sonstige Artikelinformationen
Artikelnummer:  BIN 10
GTIN / EAN:  4007089008404
Bruttogewicht:  11,56 kg
unverb. Preisempf.:  230,30 €
UN-Nummer:  UN1133
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BINDUSAN  9,2 kg Metalleimer

- nur für Gewerbliche Anwender -      

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Spezialklebstoff für Moltopren, Schaumgummi und Schaumstoff jeglicher Art.
Eignet sich für Kombinationsverklebungen von Schaumgummi mit Holz, Metall, Stoff, Pappe usw.

Vielseitige Verwendungsmöglichkeiten auf dem Polstersektor.
Die Verklebungen sind weich, hochelastisch, wasser-, öl- und säurefest.

Die Verklebung ist temperaturbeständig von -10°C bis +70°C.

Auch wenn mit Bindusan Verklebungen mit PVC möglich sind, empfehlen wir für diese spezielle Anwendung unser Produkt   Bindu-AK5 PVC-Kleber .


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Anwendung:

Vorbereitung des Klebers:

Vor Gebrauch umrühren. Der Klebstoff ist leichtentzündlich. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen und von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Für gute Entlüftung sorgen!


Vorbereitung der Klebeflächen:

Schaumstoff auf Schaumstoff und andere saugende Oberflächen:

Wenn Schaumstoff aufeinander oder auf eine andere saugende Oberfläche geklebt werden soll, ist vorab ein Test durchzuführen:
Nimmt der Schaumstoff oder Moosgummi etc. den Kleber fast völlig auf?
Dann ist es notwendig, diese Fläche zunächst dünn und gleichmäßig einzustreichen und 10 Minuten antrocknen zu lassen, als Grundierung. In diesem Fall erst im zweiten Durchgang BEIDE Teile dünn und gleichmäßig mit Kleber einstreichen. Sollte beim Zusammenfügen der Teile auf den Schaumstoff-Klebeflächen zu wenig Klebstoff sein, um eine Kohäsionsfläche zu bilden, kann der Kleber hier nicht halten.

Schaumstoff auf Leder:
Grundsätzlich Leder samtartig aufrauen und wie Schaumstoff behandeln.

Schaumstoff auf harten Oberflächen:

Schaumstoff:

Soll Schaumstoff auf eine glatte nicht saugfähige Oberfläche geklebt werden, so muss zunächst der Schaumstoff vorbereitet werden. Es ist vorab ein Test durchzuführen:
Nimmt der Schaumstoff oder Moosgummi etc. den Kleber fast völlig auf?
Dann ist es notwendig, diese Fläche zunächst dünn und gleichmäßig einzustreichen und 10 Minuten antrocknen zu lassen, als Grundierung. In diesem Fall erst im zweiten Durchgang BEIDE Teile dünn und gleichmäßig mit Kleber einstreichen. Sollte beim Zusammenfügen der Teile auf der Schaumstoff-Klebefläche zu wenig Klebstoff sein, um eine Kohäsionsfläche zu bilden, kann der Kleber hier nicht halten.

Harte Oberflächen:

Die Klebestellen müssen sauber, fettfrei und trocken sein, für Holz wird eine Holzfeuchte von 8-12% empfohlen. Andere Materialien schmirgeln (z.B. Metall oder lackierte Flächen zuvor mit Schleifpapier aufrauen oder strahlen). Ein rauer Untergrund hat eine größere Oberfläche, dies ist wesentlich besser für jede Verklebung.

Schwierige Untergründe z.B. Kunststoffplatten oder Metall nach dem Aufrauen, vor der Verklebung mit Lösungsmittel reinigen und entfetten. Zum Entfetten empfehlen wir ein nicht rückfettendes Reinigungsmittel, wie Spiritus 99 % oder Aceton. Sie können auch Verdünnung für BINDUSAN Schaumgummikleber verwenden.

Schaumstoff mit Gummi:

Hier gilt die gleiche Vorbereitung wie für Metall oder lackierte Flächen. Durch die Herstellung bedingt hat Gummi immer eine abweisende Oberfläche, die unbedingt entfernt werden muss (durch Abschleifen). Auch hier ist das Entfetten der Oberfläche obligatorisch.


Kleber auftragen:

Beide Teile dünn und gleichmäßig einstreichen, Bindusan ist geeignet für den Auftrag durch Pinsel, Spachtel oder maschinell durch Walzen.

Vollflächige Verklebung wird empfohlen.


Kleber ablüften lassen:

Nach dem Auftragen müssen die Klebeflächen ablüften (antrocknen). Der Kleber muss so trocken sein, dass er z.B. auf der Fingerspitze NICHT mehr kleben bleibt. Je nach Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit bzw. Saugfähigkeit des Untergrundes oder Auftragsstärke des Klebers, dauert dies mindestens 3 bis 10 Minuten. Eine längere Wartezeit bis maximal 45 Minuten wird empfohlen.


Zusammenfügen:

Nachdem die Flächen abgelüftet (angetrocknet) sind, beide Teile zusammenfügen (passgenau zusammenlegen) - ein korrigieren ist hier nicht mehr möglich. Also zuvor den oder die entsprechenden Handgriffe ohne Klebstoff üben, ggf. eine weitere Person zu Hilfe nehmen.


Verschweißen:

Jetzt ist es UNBEDINGT notwendig, dass ein Druck auf die Verklebung ausgeübt wird. Nur so können die beiden Flächen, auf welche zuvor eine Kohäsionsschicht aufgetragen wurde, verschweißt werden. Dies sollte bei großen Flächen z.B. Schaumstoffplatten und Metall mit einer Presse geschehen. Bei kleinen Flächen sollte ein Gummihammer ausreichen, mit dem die Klebefläche angeklopft wird. Pressdruck mind. 5 kp/cm² (50 N/cm²). Presszeit ca. 5 Sekunden. Es wird Druck auf der gesamten Klebefläche benötigt, dieser kann aber sehr kurz sein.


Festigkeit:

Das geklebte Werkstück kann sofort nach dem Pressen belastet werden. Die Endfestigkeit wird aber frühestens nach drei Tagen erreicht.


Allgemeines:

  • Verarbeitungstemperatur nicht unter +15°C.
  • Verbrauch: ca. 180-300 g/m² je nach Untergrund bei beidseitigem Auftrag.
  • Die Verklebung ist temperaturbeständig von -10°C bis ca. +70°C. Mit zunehmendem Alter der Verklebung nimmt die Temperaturbeständigkeit zu.
  • Viskosität ca. 1300 +/- 250 mPa.s bei 20°C.
  • Farbe: bräunlich-transparent, nur schwach verfärbend.
  • Haltbarkeit: maximal ein Jahr nach Bezug der Ware.
  • Nicht geeignet für Styropor, Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) sowie Teflon.

Empfehlung:

Wir empfehlen bei großen Flächen und flexiblen Materialien (wie z.B. Leder) nicht die ganze Fläche auf einmal anzukleben. Gehen Sie stückweise vor.





Beschränkungsrichtlinie von Stoffen der EU (Entscheidung Nr. 1348/2008/EG)
Tritt in Kraft ab dem 27. Dezember 2010.

VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Dezember 2006
zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission

ANHANG XVII
BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE

Inhaltsstoff Nr57  “Cyclohexan“

   BIN Bindusan Schaumgummikleber

1. Darf nach dem 27. Juni 2010 zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit in Kontaktklebstoffen auf Neoprenbasis nicht in einer Konzentration von ≥ 0,1 Gew.-% in Packungsgrößen von mehr als 350 g erstmalig in Verkehr gebracht werden.
2. Cyclohexanhaltige Kontaktklebstoffe auf Neo­prenbasis, die den Anforderungen unter Absatz 1 nicht entsprechen, dürfen nach dem 27. Dezember 2010 nicht mehr zur Abgabe an die breite Öffent­ lichkeit in Verkehr gebracht werden.
3. Unbeschadet anderer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen muss der Lieferant vor dem Inverkehrbringen ge­ währleisten, dass zur Abgabe an die breite Öffent­ lichkeit in Verkehr gebrachte Kontaktklebstoffe auf Neoprenbasis, die Cyclohexan in einer Kon­ zentration von 0,1 Gew.-% oder mehr enthalten, ab dem 27. Dezember 2010 gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit folgender Aufschrift ver­ sehen sind:

  • Dieses Produkt darf nicht bei ungenügender Lüftung verarbeitet werden.
  • Dieses Produkt darf nicht zum Verlegen von Teppichböden verwendet werden.


UFI: 9740-Y0KH-800Y-74MX

Gefahrenhinweise für BINDUSAN

GEFAHR
Enthält:  Ethylacetat, Cyclohexan, Zinkoxid, n-Hexan

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Arzt anrufen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. BEI ANHALTENDER AUGENREIZUNG: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. Inhalt/Behälter gemäß lokalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

Dieses Produkt darf nicht bei ungenügender Lüftung verarbeitet werden.
Dieses Produkt darf nicht zum Verlegen von Teppichböden verwendet werden.
Kann bei Verwendung explosionsfähige / entzündbare Dampf /Luft-Gemische bilden. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.



 
 

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