Farbe:
Beschränkungsrichtlinie von Stoffen der EU (Entscheidung Nr. 1348/2008/EG)
Gültig ab dem 27. Dezember 2010
Inhaltsstoff “Methylendiphenyl-Diisocyanat“ (MDI)
Auf Grund einer neuen Einstufung des wichtigsten PU-Rohstoffes (MDI) musste dieses Produkt ab dem 01.12.2010 mit einer R40-Kennzeichnung (Verdacht auf krebserzeugende Wirkung) versehen werden. Hier sieht der Gesetzgeber ein Selbstbedienungsverbot vor. Das bedeutet, Privatpersonen in einer Verkaufsstelle dürfen keinen direkten Zugriff auf diese Produkte haben. Nur Personal, das über einen Sachkundenachweis verfügt, darf diese Waren an private Endkunden übergeben. Die Prüfung zum Sachkundenachweis kann bei den zuständigen Landesbehörden abgelegt werden.
Zusätzlich zur R40-Kennzeichnung erfolgte ein Warnhinweis hinsichtlich der Gefahr von allergischen Reaktionen:
Bei Personen, die bereits für Diisocyanate sensibilisiert sind, kann der Umgang mit diesem Produkt allergische Reaktionen auslösen. Bei Asthma, ekzematösen Hauterkrankungen oder Hautproblemen Kontakt, einschließlich Hautkontakt, mit dem Produkt vermeiden. Das Produkt nicht bei ungenügender Lüftung verwenden oder Schutzmaske mit entsprechendem Gasfilter (Typ A1 nach EN 14387) tragen.
Für Produkte mit R40-Kennzeichnung ist ein Internetvertrieb in der EU nicht zulässig.
Wir arbeiten an einer Änderung der Rezeptur; es sollte also nur eine Übergangsphase sein.