Obwohl in den letzten Jahren durch die EU einige der Inhaltsstoffe aus der ursprünglichen Rezeptur verboten wurden, ist es uns nun gelungen die Rezeptur dahingehend zu formulieren, dass Schwarzpaste exakt die Eigenschaften besitzt, wie schon seit 1957. Bitte schützen Sie bei Gebrauch Ihre Hände, sollten sich die Farbpigmente in den Poren festsetzen, sind diese erst nach längerem Reinigen wieder zu entfernen.
In der Schwarzpaste ist die Chemische Verbindung "Diethylenglykol-monobutylether" nun nicht mehr enthalten, deswegen gibt es seitens der EU keine Anwendungseinschränkungen.